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   BGH, 21.10.1981 - IVb ZB 914/80   

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BGH, 21.10.1981 - IVb ZB 914/80 (https://dejure.org/1981,1944)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1981 - IVb ZB 914/80 (https://dejure.org/1981,1944)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 914/80 (https://dejure.org/1981,1944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsausgleich - Ermittlung des Wertes - Beamtenversorgung - Tatsächliche Besoldungsgruppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587a
    Berücksichtigung einer weniger als zwei Jahre zurückliegenden Beförderung bei der Bewertung von Versorgungsanwartschaften

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 222
  • MDR 1982, 306
  • FamRZ 1982, 31
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Lörrach, 27.09.1979 - 1 F 32/79

    Voraussetzung für eine Scheidung gem. § 1565 BGB; Durchführung eines

    Auszug aus BGH, 21.10.1981 - IVb ZB 914/80
    Auch in einem Teil der zu der Streitfrage bekanntgewordenen gerichtlichen Entscheidungen wird die Auffassung geteilt, daß die Frist des § 5 Abs. 3 BeamtVG bei der Bewertung der Versorgungsanwartschaft des Beamten für die Zwecke des Versorgungsausgleichs zu beachten sei (AG Charlottenburg FamRZ 1980, 161; 1981, 177; OLG Nürnberg Beschluß vom 12. November 1979 - 10 UF 118/79).

    Es hat sich für eine Abtrennung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich hinsichtlich des "Spitzenwertes" und eine endgültige Entscheidung erst nach dem Ablauf der Sperrfrist ausgesprochen (FamRZ 1979, 1032; dazu Kemnade FamRZ 1980, 161).

  • OLG Köln, 18.12.1980 - 21 UF 163/80
    Auszug aus BGH, 21.10.1981 - IVb ZB 914/80
    b) Demgegenüber haben andere Gerichte sich auf den Standpunkt gestellt, bei der Bewertung der Versorgungsanwartschaften nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB komme es auf die Erfüllung des in § 5 Abs. 3 BeamtVG aufgestellten ZweiJahres erfordernisse nicht an (AG Pforzheim FamRZ 1979, 50; OLG Bamberg FamRZ 1980, 160; OLG München FamRZ 1980, 1025; OLG Köln FamRZ 1981, 472; OLG Celle und OLG Karlsruhe, beide FamRZ 1981, 974; OLG Stuttgart in dem hier vorliegenden Fall).

    aa) Das ergibt sich allerdings nicht schon daraus, daß die Vorschrift des § 5 Abs. 3 BeamtVG den Staat als den Träger der Versorgungslast vor sogenannten Gefälligkeitsbeförderungen kurz vor dem Eintritt des Beamten in den Ruhestand mit der Folge einer daraus sich ergebenden höheren Pensions last schützen solle, also Schutznorm zugunsten des Versorgungsträgers, nicht aber Schutznorm zugunsten des Beamten gegen über seiner Ehefrau sei (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1980, 160; OLG Köln FamRZ 1981, 472).

  • OLG München, 26.06.1980 - 4 UF 250/79
    Auszug aus BGH, 21.10.1981 - IVb ZB 914/80
    b) Demgegenüber haben andere Gerichte sich auf den Standpunkt gestellt, bei der Bewertung der Versorgungsanwartschaften nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB komme es auf die Erfüllung des in § 5 Abs. 3 BeamtVG aufgestellten ZweiJahres erfordernisse nicht an (AG Pforzheim FamRZ 1979, 50; OLG Bamberg FamRZ 1980, 160; OLG München FamRZ 1980, 1025; OLG Köln FamRZ 1981, 472; OLG Celle und OLG Karlsruhe, beide FamRZ 1981, 974; OLG Stuttgart in dem hier vorliegenden Fall).
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 139/83

    Bewertung einer Anwartschaft auf Soldatenversorgung; Berücksichtigung der

    Das Oberlandesgericht hat eine Parallele zu den Fällen angenommen, in denen bei der Ermittlung des Wertes einer Beamten-(Soldaten-)Versorgung von der am Ende der Ehezeit tatsächlich erreichen Besoldungsgruppe auszugehen ist und insoweit das Erfordernis einer mindestens zweijährigen Besoldung in dem erreichten Beförderungsamt (§ 5 Abs. 3 BeamtVG, § 18 Abs. 1 Satz 1 SVG) gemäß § 1587 a Abs. 7 Satz 1 BGB außer Betracht bleibt (Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 914/80 - FamRZ 1982, 31, 32 f. und vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 726/81 aaO).

    Wie in der Entscheidung vom 21. Oktober 1981 a.a.O. näher ausgeführt, hat er für maßgebend erachtet, daß das Ruhegehalt des Beamten aller Wahrscheinlichkeit nach aus der tatsächlich erreichten Besoldung berechnet wird.

    Daß sich die genannte Erwartung im Regelfall erfüllt, beruht auf den beamtenrechtlichen Laufbahnvorschriften, die im allgemeinen Beförderungen in den letzten zwei Jahren vor dem Eintritt in den Ruhestand verhindern (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1981 a.a.O. S. 32), also auf einer gesetzlichen Grundlage.

  • OLG München, 30.11.1983 - 4 UF 226/83
    Abs. 1 SVG (FamRZ 1982, 31 = BGHF 2, 889; 1982, 1003 = BGHF 3, 430) angesichts der Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmung aufrecht erhalten werde, sei ungewiß.

    cc) Einer Einbeziehung in den Versorgungsausgleich steht dies jedoch nicht entgegen, denn diese Frist ist ähnlich wie die Zwei-Jahresfrist des § 5 Abs. 3 BeamtVG (vgl. BGH FamRZ 1982, 31 = BGHF 2, 889) und des § 18 Abs. 1 S. 1 SVG (vgl. BGH FamRZ 1982, 1005 = BGHF 3, 445) ungeachtet der Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit dieser Regelungen eine ähnliche zeitliche Voraussetzung wie die in § 1587a Abs. 7 BGB erwähnte Warte-, Mindestbeschäftigungs- oder Mindestversicherungszeit, die für Zwecke der Bewertung versorgungsausgleichspflichtiger Anwartschaften oder Aussichten außer Betracht zu bleiben hat.

    Der Sinn dieser Regelung ist der - von dem Fall der betrieblichen Altersversorgung abgesehen -, alle Anwartschaften und Anrechte auf eine Versorgung, die zum ganz überwiegenden Teil erfahrungsgemäß zum Vollrecht erstarken, dem Versorgungsausgleich zu unterwerfen, um eine willkürliche Verzerrung der Vergleichsrechnung zu vermeiden (BT-Dr. 7/650 S. 159 und 7/4361 S. 35, 36; BGH FamRZ 1982, 31 = BGHF 2, 889).

  • BGH, 02.02.1983 - IVb ZB 782/80

    Einbeziehung der Dienstbezüge im .... der Hochschullehrer in den

    Das aber ist in einer generalisierenden gesetzlichen Regelung nicht möglich (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 914/80 - FamRZ 1982, 31, 33).
  • BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 865/81

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Ehezeitende; Zustimmung des Scheidungsantrags;

    Das stimmt mit der Rechtsprechung des Senats zu der entsprechenden Vorschrift des § 5 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes - BeamtVG - vom 24. August 1976, BGBl I 2485, überein (Beschluß vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 914/80 - NJW 1982, 222 = FamRZ 1982, 31) und wird von den weiteren Beschwerden nicht in Frage gestellt.
  • BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 726/81

    Berechnung der Gesamtzeit; Berücksichtigung einer vorgezogenen Altersgrenze

    Das stimmt überein mit der Rechtsprechung des Senats zu der entsprechenden Vorschrift des § 5 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes - BeamtVG - vom 24. August 1976, BGBl I 2485 (Beschluß vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 914/80 - NJW 1982, 222 = FamRZ 1982, 31).
  • BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 774/80

    Versorgungsausgleich - Berücksichtigung der beamtenrechtlichen Ruhensvorschrift

    Das widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats seit dem Beschluß vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 914/80 - FamRZ 1982, 31.
  • BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 90/83

    Berücksichtigung von Gesetzesänderungen in der Zeit zwischen Ehezeitende und

    Daß der Ehemann der Besoldungsgruppe A 5 bei Ehezeitende noch nicht zwei Jahre lang angehörte, ist ohne Bedeutung (Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 914/80 - FamRZ 1982, 31).
  • BGH, 20.06.1984 - IVb ZB 164/82

    Anwartschaft auf Beamtenversorgung - Rentenanwartschaften in der gesetzlichen

    Daß der Ehemann dieser Besoldungsgruppe bei Ehezeitende noch nicht zwei Jahre lang angehörte, steht dem nicht entgegen (Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 914/80 - FamRZ 1982, 31).
  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 652/80

    Rentenanwartschaften bei der Landesversicherungsanstalt - Anwartschaft auf

    Unter diesen Umständen bedarf es keiner Klärung mehr, ob der Ehemann - was nach Ziff. 2.13 der von der Deutschen Bundespost erteilten Auskunft möglich erscheint - am Ende der Ehezeit eine höhere als die bisher zugrundegelegte Besoldungsgruppe innehatte, was gegebenenfalls, auch wenn die Frist des § 5 Abs. 3 BeamtVG noch nicht abgelaufen war, zu einer weiteren Erhöhung seiner Versorgungsanwartschaften führen würde (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 914/80 - FamRZ 1982, 31).
  • BGH, 30.03.1983 - IVb ZB 869/81

    Anrechnung von vorehelichen Rentenanwartschaften hinsichtlich der Wertermittlung

    Das entspricht der Senatsentscheidung vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 914/80 - FamRZ 1982, 31 und wird auch von der weiteren Beschwerde nicht mehr in Frage gestellt.
  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 85/82

    Begründung von Rentenanwartschaften für die Ehefrau zu Lasten der Anwartschaft

  • OLG Karlsruhe, 28.06.1982 - 18 UF 147/81
  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZB 623/80

    Wirkung einer Scheidung der Ehe eines Beamten hinsichtlich der Gewährung von

  • OLG Saarbrücken, 11.03.1982 - 6 UF 57/81
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